Fortbildungen für Sicherheitsbewerter
Bleiben Sie als Sicherheitsbewerter von Kosmetika bei wissenschaftlichen Themen und bei der Gesetzgebung immer auf dem neuesten Stand.
Lernen Sie fachübergreifende Kenntnisse aus den Bereichen Chemie, Toxikologie, Dermatologie und Kosmetikrecht.
Erwerben Sie sich die Zusatzqualifikation „DGK-Sicherheitsbewerter“ mit einer Zertifikats-Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.
Aktuelle Kurse und Seminare
DGK/IKW-Seminar für Sicherheitsbewerter
18. November 2024
Frankfurt am Main
18./19. November 2024
Düsseldorf
11th Seminar for safety assessors in conjunction with HPCI CEE
Terminankündigung
24 September 2025
Warsaw, Poland
Aktuelle Publikationen
Unser Angebot / unsere Referenzen
Unser Angebot / unsere Referenzen
Das machen Sicherheitsbewerter
Sicherheitsbewerter bewerten jedes kosmetische Produkt hinsichtlich seiner Sicherheit für die menschliche Gesundheit – und zwar bevor das Produkt auf den Markt kommt. Sie sind persönlich dafür verantwortlich, dass das Produkt alle Anforderungen der EG-Kosmetik-Verordnung hinsichtlich seiner gesundheitlichen Unbedenklichkeit erfüllt und das Produkt bei bestimmungsgemäßer und vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung sicher ist.
Darum gibt es Sicherheitsbewerter
Das Prinzip der Sicherheitsbewertung kosmetischer Produkte gilt in der gesamten EU und ist weltweit einmalig. Es wurde zum ersten Mal im Jahre 1993 mit der Richtlinie 93/35/EWG in der europäischen Kosmetik-Gesetzgebung verankert. Seitdem sind Hersteller oder Vertreiber von Kosmetika verpflichtet, jedes Produkt vor dem sogenannten Inverkehrbringen einer umfassenden Bewertung zu unterziehen, damit seine Sicherheit für die menschliche Gesundheit gewährleistet ist.
Wer kann Sicherheitsbewerter werden?
Um die anspruchsvolle Aufgabe eines Sicherheitsbewerters ausführen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die in der EG-Kosmetik-Verordnung (Artikel 10 Absatz 2 der EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009) genauer spezifiziert werden. So ist zunächst ein Diplom oder ein anderer Nachweis einer formalen Qualifikation erforderlich, der nach Abschluss eines theoretischen und praktischen Hochschulstudiengangs in Pharmazie, Toxikologie, Medizin oder einem ähnlichen Fach erteilt wurde.
Unsere Fortbildungskurse
Die DGK und der IKW haben in Zusammenarbeit mit Hochschulexperten erstmals im Jahre 1998 Weiterbildungskurse für Sicherheitsbewerter entwickelt. Die Struktur sowie die Inhalte der Kurse wurden seitdem umfassend überarbeitet und aktualisiert. Insbesondere wurde der Bezug zur Praxis stärker betont. Als Referenten für diese Kurse stehen hochkarätige Experten von Hochschulen, Behörden und aus der Industrie zur Verfügung, wie zum Beispiel Mitglieder der Kosmetik-Kommission am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Die Kurse umfassen folgende Inhalte und sind auch als Online-Trainings in englischer Sprache verfügbar (als gleichwertige Alternative zu den Fortbildungskursen vor Ort):
Zusatzqualifikation „DGK-Sicherheitsbewerter“
Zusätzlich kann das Zertifikat „DGK-Sicherheitsbewerter“ erworben werden. Hierfür ist die erfolgreiche Teilnahme an allen sieben (ab 2024: acht) Kursen des Fortbildungszyklus erforderlich plus drei Teilnahmen an einem Seminar für Sicherheitsbewerter (von DGK/IKW und deren Partnerorganisationen) innerhalb von drei Jahren – vorausgesetzt, dass ein Abschluss entsprechend Artikel 10 Abs. 2 der EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 vorliegt (hier: Master, Diplom oder vergleichbar; ein Bachelor-Abschluss ist für den Erwerb des Zertifikats nicht ausreichend). Das Zertifikat ist fünf Jahre gültig und kann durch den Nachweis des Besuchs fünf weiterer Seminare oder anderer für Sicherheitsbewerter relevanter Fortbildungsveranstaltungen verlängert werden.
Über uns
Seit 1998 bietet die Deutsche Gesellschaft für wissenschaftliche und angewandte Kosmetik (DGK e. V.) gemeinsam mit dem Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW) Fortbildungskurse für Sicherheitsbewerter für kosmetische Produkte an. Ziel des Fortbildungsprogramms ist es, dass Sicherheitsbewerter bei wissenschaftlichen Themen und der Gesetzgebung immer auf dem aktuellen Stand sind. Das ist wichtig, denn es geht um die Sicherheit der menschlichen Gesundheit.