Zusatz­qualifikation „DGK-Sicherheits­bewerter“

Erwerben Sie sich die Zusatzqualifikation „DGK-Sicherheitsbewerter“ mit einer Zertifikats-Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.

Um das Zertifikat zu beantragen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an laura.fischer@dgk-ev.de

Zertifikat

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Um das Zertifikat „DGK-Sicherheitsbewerter“ zu erwerben, ist die erfolgreiche Teilnahme an allen sieben (ab 2024: acht) Kursen des Fortbildungszyklus erforderlich plus drei Teilnahmen an einem Seminar für Sicherheitsbewerter (von DGK/IKW und deren Partnerorganisationen) innerhalb von drei Jahren.

Als weitere Voraussetzung gilt, dass Ihnen ein Abschluss entsprechend Artikel 10 Abs. 2 der EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 vorliegt (hier: Master, Diplom oder vergleichbar; ein Bachelor-Abschluss ist für den Erwerb des Zertifikats nicht ausreichend).

Wie lange ist das Zertifikat gültig?

Nach dessen Ausstellung ist das Zertifikat fünf Jahre gültig. Es kann jedoch durch den Nachweis des Besuchs fünf weiterer Seminare oder anderer für Sicherheitsbewerter relevanter Fortbildungsveranstaltungen verlängert werden.

Welche Vorteile ergeben sich durch das Zertifikat?

Mit dem Zertifikat wird bestätigt, dass die/der Inhaber(in) in Sachen Sicherheitsbewertung fachlich kompetent und auf dem neuesten Stand ist, insbesondere hinsichtlich

  • der aktuellen gesetzlichen Rahmen­bedingungen,
  • innovativer toxikologischer Unter­suchungs­methoden und
  • neuartiger Herangehensweisen zur Absicherung der Produkte.